Warum die Klausel über alles entscheidet
Bei Beamten entscheidet der Dienstherr über die Dienstunfähigkeit – bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet der Versicherer nach eigenen Maßstäben über die Berufsunfähigkeit. Das sind zwei verschiedene Prüfungen mit zwei verschiedenen Ergebnissen: Du kannst dienstunfähig entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden, ohne dass der Versicherer dich als berufsunfähig anerkennt. Genau diese Lücke schließt – oder reißt – die DU-Klausel.
Die echte DU-Klausel
Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel erkennt der Versicherer die Entscheidung deines Dienstherrn an: Wirst du wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen, gilt das auch als Leistungsfall für deine private Absicherung – ohne zweite medizinische Prüfung durch den Versicherer. Typische Formulierung: gilt als berufsunfähig, wenn er ausschließlich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird. Entscheidend ist der Verzicht auf eine eigene Nachprüfung.
Die unechte DU-Klausel
Unechte Klauseln klingen zum Verwechseln ähnlich – arbeiten aber mit Wörtern wie berücksichtigt, gewertet oder als Anhaltspunkt herangezogen. Übersetzt heißt das: Der Versicherer schaut sich die Entscheidung deines Dienstherrn zwar an, prüft dann aber selbst nach eigenen Maßstäben. Im schlimmsten Fall bist du dienstunfähig entlassen, dein Einkommen ist weg – und der Versicherer lehnt trotzdem ab.
Vollständig oder eingeschränkt: auf den Geltungsbereich achten
Auch unter den echten Klauseln gibt es Unterschiede. Manche gelten nur bis zu einem bestimmten Alter oder nur für bestimmte Beamtengruppen und Laufbahnphasen. Eine vollständige DU-Klausel gilt ohne solche Einschränkungen – vom Anwärter bis zur Regelaltersgrenze. Prüfe deshalb immer: Wie lange gilt die Klausel, und gilt sie auch für Beamte auf Widerruf und Probe?
Spezialfälle: Vollzugsdienst und Feuerwehr
Für Polizei und Feuerwehr gelten besondere gesundheitliche Anforderungen – hier kann Polizeidienstunfähigkeit eintreten, ohne dass allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt. Eine normale DU-Klausel greift in diesem Fall oft nicht. Dafür gibt es spezielle Vollzugsdienst- und Feuerwehrdienstunfähigkeits-Klauseln, die genau diesen Fall absichern.
So prüfst du deinen bestehenden Vertrag
Fordere die Versicherungsbedingungen an und suche nach dem Begriff Dienstunfähigkeit. Achte auf drei Dinge: Erstens, verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf eine eigene Prüfung? Zweitens, gibt es Altersgrenzen oder Einschränkungen? Drittens, sind Widerruf und Probezeit eingeschlossen? Im Zweifel: Schick uns die Klausel – wir prüfen sie kostenlos. Und wenn du neu abschließt: Die Exklusiv plus BU der SIGNAL IDUNA enthält die echte, viermal ausgezeichnete DU-Klausel – inklusive der speziellen Vollzugsdienst- und Feuerwehr-Klauseln.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.