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Ratgeber

Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit: Was zahlt der Dienstherr wirklich?

Ratgeber · ca. 5 Min. Lesezeit · Stand: Juli 2026

„Als Beamter bin ich doch versorgt“ – dieser Satz kostet jedes Jahr tausende Beamtinnen und Beamte viel Geld. Denn wie viel dein Dienstherr bei Dienstunfähigkeit tatsächlich zahlt, hängt von Wartezeit, Dienstjahren und Abschlägen ab. Hier ist die ehrliche Rechnung.

Die 5-Jahres-Hürde, die kaum jemand kennt

Ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit gibt es in der Regel erst nach fünf Jahren Dienstzeit (Wartezeit) – und grundsätzlich erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Wirst du davor durch Krankheit oder einen Freizeitunfall dienstunfähig, wirst du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder auf Probe meist entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort fehlen dann fast immer die Beitragszeiten für einen Anspruch – die Versorgung fällt praktisch komplett aus.

So berechnet sich dein Ruhegehalt

Das Ruhegehalt wächst mit deinen Dienstjahren: Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit sammelst du rund 1,79375 Prozentpunkte – das Maximum von 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erreichst du erst nach 40 Dienstjahren. Wer mit Mitte 30 dienstunfähig wird, hat davon oft nicht einmal die Hälfte erdient. Dazu kommen bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand Versorgungsabschläge von bis zu 10,8 %.

Das Sicherheitsnetz: die Mindestversorgung

Ist die Wartezeit erfüllt, greift immerhin die Mindestversorgung: amtsabhängig 35 % deiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder amtsunabhängig rund 65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 zuzüglich eines kleinen Fixbetrags – es gilt die für dich günstigere Variante. Klingt nach einem Netz, ist aber für die meisten Lebenssituationen mit Miete, Familie und laufenden Kosten deutlich zu wenig.

Die Lücke in einfacher Logik

Rechne selbst: Dein heutiges Nettoeinkommen auf der einen Seite – auf der anderen Seite ein Ruhegehalt, das je nach Dienstjahren irgendwo zwischen Mindestversorgung und rund 71,75 % deiner Bezüge liegt, gekürzt um Abschläge. Selbst im besten Fall fehlen dauerhaft rund 30 % – am Anfang der Laufbahn fehlt fast alles. Diese Lücke bleibt bis zur Regelaltersgrenze bestehen und frisst zusätzlich deine Altersvorsorge an.

So schließt du die Lücke

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt dir im Ernstfall eine vereinbarte Monatsrente zusätzlich zur Versorgung deines Dienstherrn – vom ersten Tag der Laufbahn an, auch in Widerruf und Probezeit. Entscheidend ist eine echte DU-Klausel, damit die Entscheidung deines Dienstherrn als Leistungsauslöser anerkannt wird. Wie hoch deine persönliche Lücke ist, rechnen wir in der kostenlosen DU-Analyse in rund 20 Minuten durch.

Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind das jeweils geltende Versorgungsrecht (Bund/Land) und deine persönliche Laufbahn.

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